FAQ – Häufige Fragen zur Hausverwaltung

Häufige Fragen in der Hausverwaltung:

  1. Welche Leistungen bietet Ihre Hausverwaltung für Verwaltungsimmobilien?
    • Wir bieten Haus- und WEG-Verwaltung mit umfassenden Dienstleistungen für Verwaltungsimmobilien an, darunter Abrechnungserstellung, Hauseigentümerversammlungen, Buchhaltung, Instandhaltungsbetreuung und vieles mehr.
    • Mieterbetreuung und Mietverwaltung ist ebenfalls möglich.
  2. Wo liegt Ihr Fokus in der Immobilienverwaltung?
    • Wir fokussieren unsere Hausverwaltung auf den Standort Bonn.
    • Unser Büro befindet sich in Bonn-Dransdorf.
    • Unser Fokus liegt auf WohnungsEigentümerGemeinschaften (WEG).
    • Unsere aktuellen Objekte haben ~ 8-25 Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten je Objekt.
  3. Wie lange sind Sie bereits in der Immobilienbranche tätig?
    • Wir sind seit mehr als 8 Jahren in der Branche tätig und verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachkenntnisse.
    • Stefan Frisch ist IHK zertifizierter Verwalter.
    • Referenzobjekt ist etwa die Zingsheimstr. 28 mit 10 Wohn- und 10 Garageneinheiten
  4. Wie und wann erfolgt die Abrechnung?
    • Die Jahresabrechnung sowie den Wirtschaftsplan für das Folgejahr erhalten unsere Mandanten zeitnah nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Wir stellen alle Kosten transparent und nachvollziehbar auf und verteilen diese nach den Verteilerschlüsseln auf die Einheiten, sowie die auf die Mieter umlegbaren kostenteile. Auf Wunsch geben wir auch die bei der Einkommensteuer nach §35a absetzbaren Lohnsteueranteile an.
  5. Sind Hybride / Digitale Eigentümerversammlungen mit Ihnen möglich?
    • Ja, wir führen in einigen Objekten bereits hybride Versammlungen durch und können dies nach Wunsch und nach Beschlussfassung auch in Ihrer WEG anbieten.
  6. Wie erfolgt die Kommunikation und Berichterstattung an die Eigentümer?
    • Wir halten regelmäßig Kontakt zu den Beiräten oder interessierten Eigentümern. Eine Einsichtnahme in unsere Verwaltungsakten ist für die Eigentümer jederzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt persönlich, per E-Mail oder telefonisch, je nach Wunsch des Eigentümers.
    • Typischerweise werden Berichte per E-Mail, schriftlich oder in persönlichen Gesprächen übermittelt werden. Bei der WEG Verwaltung werden die Hauseigentümer standardmäßig über die Eigentümerversammlungen, bzw. die dazugehörigen Protokolle informiert, sowie anstehenden Entscheidungsbedarfen.
  7. Wie gestalten Sie die Zusammenarbeit und den Austausch mit den Eigentümern?
    • Wir legen großen Wert auf eine offene und transparente Zusammenarbeit mit den Eigentümern. Wir stehen ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung und pflegen einen regelmäßigen Austausch, um ihre Anliegen und Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen.
  8. Wie oft sind Sie vor Ort bei Ihren Objekten?
    • Wir beschränken uns absichtlich auf Bonn und Umland um im Fall der Fälle schnell vor Ort zu sein. Wir begehen alle Objekte regelmäßig und bei Handwerkerleistungen koordinieren wir, dass jemand vor Ort ist.
  9. Wie wird die Instandhaltung und Reparatur von Verwaltungsimmobilien geregelt?
    • Wir kümmern uns um die Koordination und Überwachung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten aber preiswerten Handwerkern und Dienstleistern.
  10. Welche Versicherungen sind für Verwaltungsimmobilien erforderlich?
    • Je nach Art und Umfang der Immobilien bieten sich für die Eigentümer bestimmte Versicherungen wie Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung oder Mietausfallversicherung an.
    • Wir selbst verfügen über die für Hausverwalter notwendigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen in Höhe von 500.000 EUR je Fall, mussten davon allerdings noch nie Gebrauch machen.
  11. Wie ist Ihre Zusammenarbeit mit Handwerkern und Dienstleistern geregelt?
    • Wir arbeiten mit einem zuverlässigen Netzwerk von Handwerkern und Dienstleistern zusammen, die wir sorgfältig mit Ihnen zusammen auswählen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf vertraglicher Basis und wir überwachen die Qualität und termingerechte Umsetzung der Arbeiten soweit uns dies möglich ist.
  12. Welche Maßnahmen ergreifen Sie für die Wertsteigerung von Verwaltungsimmobilien?
    • Wir besprechen mit den Eigentümern in den Versammlungen sinnvolle Maßnahmen zur Wertsteigerung ihrer Immobilien und setzen diese in Absprache um, z.B. durch energetische Sanierung oder Modernisierungsmaßnahmen.
  13. Wie gehen Sie mit Beschwerden von Mietern um?
    • Wir nehmen Beschwerden von Mietern ernst und kümmern uns um eine zeitnahe Bearbeitung und Lösung der Probleme in Absprache mit den Eigentümern.
  14. Wie erfolgt die Mieterauswahl und Bonitätsprüfung?
    • Wir führen eine sorgfältige Mieterauswahl durch, bei der wir Bonitätsprüfungen, Referenzen und andere relevante Informationen berücksichtigen, um die bestmöglichen Mieter für die Immobilien zu finden.
  15. Welche Maßnahmen ergreifen Sie bei Leerstand oder Zahlungsausfällen?
    • Bei Leerstand ergreifen wir schnellstmöglich gezielte Maßnahmen um neue Mieter zu finden. Im Falle von Zahlungsausfällen ergreifen wir effektive Maßnahmen, um die offenen Forderungen einzutreiben.